Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht eine größere anzahl denn 4 kW ebenso vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jedes mal mit nicht eine größere anzahl als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht eine größere anzahl denn 45 stundenkil... https://motorradfhrerscheinkaiser05700.blogunok.com/32559458/5-einfache-fragen-Über-copyright-machen-kaiserslautern-beschrieben